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Deutsche Telekom: Unterlassener Hinweis auf eine bestehende Preselection löst einen Schadensersatzanspruch des Kunden aus.

Das Amtsgericht Göttingen hat am 17.12.2013 entschieden, dass ein unterlassener Hinweis auf die bestehende Preselection-Voreinstellung am überlassenen Telefonanschluss eine Nebenflichtverletzung darstellt und einen Schadensersatzanspruch des Kunden nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auslöst. Der Entscheidung lag folgender … more

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