Das Verwaltungsrecht ist ein sehr breites Rechtsgebiet und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Es bestimmt unterschiedliche Lebensbereiche wie Baurecht, Polizeirecht, verschiedene Gewerbe, Ausländerrecht und vieles mehr, aber es regelt auch was überhaupt ein Verwaltungsakt ist (VwVfG), wie, gegen wen und wo man Widerspruch erhebt, wie man gegen eine behördliche Entscheidung z. B. im Wege einer Anfechtungsklage (VwGO) vorgeht.
Die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind für den Bürger oft unüberschaubar. Wir bieten Beratung und unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung, vertreten Sie im Widerspruchsverfahren oder vor Verwaltungsgerichten.