Kanzlei König für Ausländerrecht, Asylrecht und Vertriebenenrecht, Spätaussiedler in Göttingen | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

Rechtsanwalt König Anwalt für Ausländerrecht, Fremdenrecht, Asylrecht, Sozialrecht in Göttingen, Hannover, Kassel

Das Ausländerrecht regelt den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland (AufenthG). Unabhängig davon, ob Sie Student sind oder im Wege der Familienzusammenführung oder Ehegattennachzuges nach Deutschland wollen, Sie brauchen einen für Sie bestimmten Aufenthaltstitel. Die Rechtsanwälte beraten Sie und beantragen für Sie den richtigen Aufenthaltsvisum, unterstützen Sie bei der Verlängerung. Sie vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren.

Das Vertriebenenrecht ist wieder im Wandel. Mit den aktuellen Änderungen haben Späaussiedler die Möglichkeit, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum auch durch Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 nachzuweisen. Damit steht dem Erlass eines  Aufnahmebescheides kaum etwas im Weg, was auch den Vorteil hat, dass aufgrund des Fremdrentengesetzes die im Geburtsland geleisteten Rentenbeiträge bei der Berechnung des Rentenanspruch in Deutschland berücksichtigt werden können.

 

Niemand flieht freiwillig.

Ist man wegen Verfolgung im Heimatland auf das Gebiet der Bundesrepublik eingereist, ist die Flucht oft nicht zu Ende. Denn die maßgebliche Dublin-Verordnung regelt, dass Flüchtlinge unabhängig von der Situation im ersten Einreisestaat der Mitgliedsstaaten Flüchtlingsschutz suchen müssen, obwohl die Mängel des Asylsystems verschiedener Mitgliedsstaaten zeigen, dass sie weder der Europäischen Menschenrechtskonvention noch der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht werden, so dass die Abschiebung in diese Staaten für Flüchtlinge der Verletzung ihrer elementaren Recht gleichkommt.

Wir unterstützen Sie während des verwaltungsrechtlichen Verfahrens und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Wir beraten Flüchtlinge in sogenannten Dublin-Verfahren, erklären Ihre Rechte bei der Anhörung nach § 25 AsylVfG, begleiten und vertreten sie während des verwaltungsrechtlichen Asylverfahrens. Sie vertreten Flüchtlinge vor Verwaltungsrechten bundesweit.