Bearbeitungsgebühren bei Krediten sind unzulässig, nach BGH keine Verjährung vor 31.12.2014 | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

28th Okt 2014

Dieses Urteil ist für viele bares Geld wert! Dem Urteil der Richter zufolge können Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsentgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. Verbraucher sollen noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen und die Banken zur Rückzahlung auffordern. Wird die Forderung abgelehnt, kann die Verjährung in der Regel durch Erhebung einer Klage gehemmt werden.

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