Bearbeitungsgebühr für Darlehen und die kreative Sparkasse | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

20th Feb 2013

Die Mandantin schloss im Jahre 2009 einen Darlehensvertrag bei einer Sparkasse ab. Hierfür versprach sich die Sparkasse in einer der AGB Klauseln eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,5% des Kreditbetrages.

Außergerichtlich wurde die Sparkasse fruchtlos zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr samt Zinsen aufgefordert. Denn ein Recht zum Behaltendürfen dieser „Bearbeitungsgebühr“ bestand und besteht offensichtlich nicht. Acht Oberlandesgerichte haben inzwischen die Kreditbearbeitungsgebühr für unzulässig erklärt.

Die Sparkasse zahlt nicht und argumentiert in Kenntnis der Rechtsprechung, ich zitiere:

… Neben dem Sollzinssatz weisen wir in Ihrem Vertrag eine Bearbeitungsprovision als Agio (Aufgeld) auf die Kreditsumme aus, die als Preisbestandteil in den vereinbarten, effektiven Jahreszins einbezogen wurde. Beide Vertragspartner gingen bei Abschluss des Darlehensvertrages von einer Wirksamkeit der Klausel zur Bearbeitungsprovision und deren namentliche Bezeichnung aus. …. Aus diesem Grund ist keine Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr, sondern eine Umdeutung in ein Agio gemäß § 140 BGB geboten. … Eine Forderung nach Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts ist daher unbegründet…

Es war bereits zu erwarten, dass die Sparkasse außergerichtlich dem Rückzahlungsbegehren nicht nachkommt. Überraschend erscheint jedoch die Energie der Kreativität, mit welcher die Sparkasse sich gegen den Anspruch zur Wehr setzt. Ob das Amtsgericht dieser Argumentation folgen wird, wird sich zeigen.

Fordern Sie auch Ihr Geld zurück, wenn Ihre Bank bei der Kreditvergabe eine Bearbeitungsgebühr kassiert hat.

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