U + C Rechtsanwälte mahnen für The Archive AG aus der Schweiz wegen Schauens eines Onlinevideos auf einer Streamingplattform ab. | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

6th Dez 2013

Uns liegt ein Schreiben der U + C Rechtsanwälte vor, mit dem sie im Namen der The Archive AG Personen abmahnen, die über ihren Internetanschluss einen Film über den Streaming-Dienst „Red Tube“ geschaut haben sollen.

Diese Massenabmahnung hat bereits gestern für viel Aufsehen gesorgt. Denn es wird das Anschauen eines gestreamten Videos abgemahnt. Die Abmahner machen gerade nicht die Verbreitung der Urheberwerke wie beim Filesharing geltend, sondern sie sehen eine Vervielfältigung darin, dass durch das Anschauen des Onlinevideos eine Zwischenkopie im Arbeitspreicher erstellt wird. Es ist gerichtlich nicht geklärt, ob das technisch notwendige Zwischenspeichern eines Videostreams im Arbeitsspreicher eine echte Kopie darstellt und damit Vervielfältigung oder ein von dem Urheberrecht erlaubter Zwischenschritt. Die überwiegende Meinung der Juristen ist, dass das Anschauen eines illegalen Streams und die damit Verbundene Zwischenkopie keine rechtswidrige Vervielfältigung eines Werks darstellen.

Ob das Abmahnschreiben überhaupt rechtlich haltbar ist, muss geprüft werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte in der Form nicht abgegeben werden.

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