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OLG München: Wartepflichtiger darf sich nicht auf „falschen Blinker“ verlassen

Der Wartepflichtige haftet überwiegend (hier 70:30), wenn er trotz querenden Verkehrs in die Vorfahrtstraße einfährt, weil er sich auf den gesetzten rechten Blinker des Vorfahrtsberechtigten verlässt, der dann aber doch geradeaus fährt, wodurch es zur Kollision kommt. Dies hat das … more

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