Sozialhilfe und Leistungen nach SGB II Kosten der Unterkunft im Landkreis Göttingen werden angepasst | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

25th Mrz 2014

Offensichtlich hat der Landkreis Göttingen auf kommunaler Ebene beschlossesen, dass bei einem durchgehenden Leistungsbezug ab April 2013 eine Anpassung der  Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft von Amts wegen zu erfolgen ist (28. Sitzung des Kreisausschusses vom 11.02.2014, TOP 12: 0030/2014).

Damit dürfte sich die Frage der angemessenen Kosten der Unterkunft, zumindest auf die Jahre 2014 – 2015 bezogen, erledigt haben. Allen Betroffenen könnte an dieser Stelle jedoch empfohlen werden, einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X zu stellen, um zumindest das Bewilligungsjahr 2013 ab Januar und nicht ab April 2013 rückwirkend zu überprüfen.

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