Kein Schadenersatz nach Sturz auf vereistem Weg bei zumutbarer Ausweichmöglichkeit auf eisfreien Weg | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

7th Jan 2013

Das Amtgericht München ( 212 C 12366/12 ) hat entschieden, dass dem Verletzten, der auf einem erkennbar stark vereisten Weg stürzt und sich verletzt, obgleich ein Ausweichweg zur Verfügung steht, der Anspruch auf Schmerzensgeld verwehrt ist.

Auch dann, wenn der Vermieter der Anlage zum Räumen und Streuen verpflichtet sei, schießt das Eigenverschulden der Klägerin die Ersatzansprüche aus.

Pressemitteilung: Amtsgericht München vom 07.01.2013

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