Hartz IV: Kein Mehrbedarf für stillende Mütter | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

26th Dez 2013

Eine stillende Mutter hat keinen Anspruch auf Hartz-IV-Mehrbedarf. Dies stellt das Hessische Landessozialgericht L 6 AS 337/12  klar. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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