EuGH: EU-Staaten dürfen nach Verkehrsverstoß ausländischen Führerschein in ihrem Hoheitsgebiet für ungültig erklären | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

24th Apr 2015

Am  23 April 2014 – C 260/13 hat der EuGH entschieden, dass  ein Mitgliedstaat zur Verweigerung berechtigt sein kann, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der einer Person, die unter dem Einfluss berauschender Mittel gefahren ist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

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