Entziehung der Fahrerlaubnis kommt auch bei nur gelegentlichem Cannabiskonsum in Betracht | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

19th Feb 2015

Autofahrt nach Cannabiskonsum mit einer THC-Konzentration von 1 ng/mL rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis so das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) Beschluss vom 12.02.2015 – 3 L 110/15.NW

Einem Autofahrer kann bei mangelnder Trennung zwischen dem gelegentlichen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Mangelnde Trennung zwischen dem gelegentlichen Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen liegt regelmäßig bei einem Tetrahydrocannabinol-Wert (THC-Wert) ab 1,0 ng/ml im Blutserum vor. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 12. Februar 2015 in einem Eilverfahren entschieden.

Quelle: Pressemitteilung Nr 7/15 Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße)

 

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