Betrugsfälle in Insolfenzverfahren: Das Amtsgericht Köln warnt vor falschen Abrechnungen
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : Strafrecht | No Comments
29th Okt 2013
Betrugsfälle bei Insolvenzverfahren: Falsche Rechnungen eines „Zentralen Registergerichts Köln“ im Umlauf
Beim Amtsgericht Köln gehen zunehmend schriftliche und telefonische Hinweise von Insolvenzschuldern und Treuhändern ein, die darauf schließen lassen, dass gegenwärtig in größerem Umfang im Raum Köln und in anderen Bezirken unter dem Absender „Zentrales Registergericht“ oder „PAZ-Justizzahlstelle“ falsche Kostenrechnungen für Insolvenzverfahren im Umlauf sind.
Durch die falschen Kostenrechnungen des „zentralen Registerge-richts“ sollen ahnungslose Insolvenzschuldner allem Anschein nach zu Zahlungen aufgrund der von ihnen beantragten Restschuldbefreiung veranlasst werden. Aufgrund des vermeintlich amtlichen Anstrichs der Rechnungen unter Angabe eines Kassenzeichens und des zutreffenden Aktenzeichens des Insolvenzverfahrens besteht die Gefahr, dass betroffene Insolvenzschuldner Zahlungen auf ein in den falschen Rechnungen angegebenes Bankkonto in Bulgarien leisten. Für den Fall einer nicht rechtzeitigen Zahlung wird den Insolvenz-schuldnern in den Schreiben angedroht, fortan mit ihrem gesamten Privatvermögen zu haften.
Bekanntmachungen in gerichtlichen Insolvenzverfahren sind im Internet unter „www.insolvenzbekanntmachungen.de“ öffentlich ein-sehbar, so dass die Daten für die vermeintlichen Kostenrechnungen vermutlich auf diesem Weg beschafft worden sind.
Originalrechnungen der Gerichtskasse Köln, die Gerichtskosten in Insolvenzsachen in Rechnung stellen, weisen demgegenüber neben dem Kassenzeichen unter anderem folgende weitere Merkmale auf: Absender der Kostenrechnung ist die Gerichskasse Köln; die Originalrechnung trägt das Landeswappen und weist als Kontoverbindung stets ein Konto bei der Deutschen Bundesbank (für Köln: Bankleit-zahl 370 000 00) aus. Die Kostenansätze erfolgen unter Angabe des jeweiligen Gebührentatbestandes und der Nummer des Kostenverzeichnisses des Gerichtskostengesetzes.
Sollten Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit laufenden Insolvenzverfahren Zweifel an der Authenzität der Rechnungen ha-ben, stehen ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts oder der Gerichtskasse Köln für Rückfragen zur Verfügung.