Amtsgericht Göttingen: Entfernen von Simlock-Sperren stellt keine strafbare Handlung dar | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

29th Jan 2013

Stellt das Entfernen einer Simlock-Sperre eine strafbare Handlung dar? Diese Rechtsfrage war und ist sehr umstritten, die Staatsanwälte und die Ermittler vertreten hierzu eine fast einhellige Ansicht: Das Verhalten sei eindeutig strafbar. Die Polizeidirektion Göttingen hatte im Jahre 2010 sogar eine "Ermittlungsgruppe SIM" eingerichtet, um gegen die Endkunden und Simlock-Knacker zu ermitteln (hier ein Bericht von Spiegel.de). Im Jahr 2011 wurde ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Strafrichter sah in der Entsperrung u.a. die Fälschung beweiserheblicher Daten und deshalb eine strafbare Datenveränderung (hier ein Bericht von Focus.de).

Am 24.01.2013 hatte das Amtsgericht Göttingen erneut darüber zu befinden, ob die Entfernung einer Simlock-Sperre eine illegale Manipulation der Hersteller-Software, und mithin eine strafbare Handlung, darstellt. Der Strafrichter kam jedoch zu einem anderen Ergebnis als sein Kollege im Jahr zuvor. Nach seiner Ansicht, habe sich der Angeklagte nicht strafbar gemacht, als er im Kundenauftrag die Simlock-Sperre entfernt hatte. Denn diese Handlung stelle weder eine illegale Manipulation der Hersteller-Software noch die Täuschung an dem Kunden dar.

Sofern die Urteilsausfertigung hier vorliegt, wird der Beitragt ergänzt.

Comments are closed.