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Die Verletzung der Zustellungsregelung des § 34a AsylVfG kann nicht gem. § 8 VwZG geheilt werden, wenn der Ablehungsbescheid und Abschiebungsanordnung nur an den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten zugestellt wird und der Inhalt des Bescheides mit dem Asylbewerber nur fernmüdlich erläutert … more

Posted on by Rechtsanwalt Stanley König | Leave a comment