Sozialrecht: Ein Vermittlungsvorschlag ist kein Verwaltungsakt, die Zugangsfiktion gilt nicht. | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

11th Apr 2013

Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Vermittlungsvorschlag keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern ein einfaches behördliches Schreiben und löst unmittelbar keine Rechtsfolgen aus; die Zugangsfiktion gilt nicht. Es gilt daher nicht schon deswegen als zugegangen, wenn beim Jobcenter kein Postrücklauf zu verzeichen ist. Findet sich ein Vermerk in der Akte, dass das Schreiben zur Post aufgegeben wurde, so kommt die Zugangsfiktion zur Anwendung.

Das hat zur Folge, dass eine Sanktion als rechtswidrig aufzuheben ist, da es an Nachweis fehlt, dass die Empfängerin von Leistungen nach SGB II den per Post versandten Vermittlungsvorschlag erhalten hat.

Quelle: Sozialrechtsexperten

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