Russische Rente und Sozialhilfe/Hartz IV: Sozialleistungen als Darlehen für den Monat der Überweisung der Rente nach Deutschland | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

30th Jan 2014

Personen aus der Russischen Föderation, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf die russische Rente, wenn sie die Voraussetzungen des russischen Rentenrechts erfüllen. Diese kann in die Bundesrepublik überwiesen werden. Erhalten sie Leistungen nach SGB II (Hartz 4), so sind sie verpflichtet, die russische Rente für ihren Lebensunterhalt einzusetzen, wenn die Altersgrenze für die Altersrente bzw. Frührente nach SGB VI erreicht wird.

Die Rente wird Mitte eines Quartals ausgezahlt und dazu erst gegen Ende des Monats. Die Behörden können die voraussichtliche Rentenzahlung auf drei Monate aufteilen und dann diese monatlich auf Leistungen anrechnen. Eine andere Möglichkeit ist, dass nur in dem Monat, in dem der Hilfeempfänger die Rente erhält (Zuflussmonat), werden die Sozialleistungen um die volle Rente gekürzt. Dabei spielt es für die Behörde keine Rolle, dass die Rente erst am Ende des Monats überwiesen wird, so dass dem Leistungsempfänger am Anfang des Monats bis zu 600 EUR fehlen; dies ergibt sich aus dem Zuflussprinzip.

Um diese Liquiditätslücke zu schließen, können Leistungen als Darlehen gewährt werden (§ 24 SGB II), soweit in dem Monat, für den Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Diese Regelung soll insbesondere die Fälle erfassen, in denen Voraus bekannt ist, dass die Hilfebedürftigkeit wegen späteren Einkommenszuflusses oder Vermögenszuwachses für den Monat vermindert oder ausgeschlossen wird. Auch wenn in der Vorschrift „können“ steht, so hat die Behörde keinen Ermessensspielraum (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2010 – L 5 AS 1010/10 B PKH).

Hat die Behörde bei der Bewilligung von Leistungen für den Zuflussmonat die Rente voll angerechnet und nur einen Teil gezahlt, so muss Widerspruch erhoben werden. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheids und erheben in Ihrem Namen Widerspruch dagegen.

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