Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

28th Jun 2016

Wie das Erste berichtet, steigt der Mindeslohn ab Anganf 2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR. Dies hat die Mindestlohnkommission in Berlin festgelegt.

Für beide Seiten – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bedeutet dies, dass sie dieser Änderung ab 2017 nachkommen müssen. Arbeitnehmer können sich über mehr Einkommen freuen, während die Arbeitgeber die Erhöhung des Mindestlohns ohne Zögerung umsetzen müssen, um nicht gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen.

http://www.tagesschau.de/eilmeldung/eilmeldung-1367.html

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