LG München I zum Schutz von erotischen Filmen als Filmwerk iSd Urheberrechts
By : Rechtsanwalt Denis König | Category : Abmahnung, Zivilrecht | No Comments
28th Jun 2013
In einem Beschwerdeverfahren gegen einen Gestattungsbeschluss sprach das Landgericht München I zwei kurzen Filmen mit erotischem Inhalt ("Flexible Beauty" und "Young Passion") den Schutz als Filmwerk ab. Die betroffenen Filme zeigen lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise, für sie kann kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden, es fehtl offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung.
LG München I, Beschluss vom 29.05.2013 – 7 O 22293/12
Im vorliegenden Verfahren ging es um eine Beschwerde gegen einen Gestattungsbeschluss. Die Antragstellerin und angebliche Rechteinhaberin der beiden Filme beantragte die Auskunft zu einer IP-Adresse beim LG München I. Es wurde ein Gestattungsbeschluss erlassen und der Internetprovider (Telefonica Germany, Beteiligte zu 1) gab dann Auskunft über eine bestimmte IP-Adresse, von der aus Urheberrechtsverletzungen begangen sein sollen.
Gegen diesen Gestattungsbeschluss legten die so ermittelten Beteiligten Beschwerde ein. Die Beteiligten begründeten ihre Beschwerde nicht nur damit, dass die Antragstellerin keine Rechte zu den beiden Filmen besitzt, sondern auch damit, dass diese beiden erotischen Filme keinen Schutz als Filmwerke genießen.
Das Gericht folgte der Argumentation der Beteiligten und sprach unter anderem den beiden Filmen den Schutz als Filmwerk ab. Das Gericht bewertete die Filme so, dass diese "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigen.
"Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden. Es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG)."
Anm.: Von dieser Entscheidung ausgehend wäre es fatal anzunehmen, dass solche (kurzen) erotischen Filme ab sofort Freiwild wären. Insbesondere muss man sich fragen, wie die Rechtslage zu bewerten wäre, wenn so ein Film zum Beispiel mit Musik untermalt ist, die anspruchsvoller ist, als die wir aus dem Fahrstuhl kennen.