Tacheles Rechtsprechungsticker KW 53/2014 | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23.07.2014 zur Sozialhilfe ( SGB XII )

1. 1 BSG, Urteile vom 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R -, – B 8 SO 31/12 R – und B 8 SO 12/13 R

Mehr Sozialhilfe für Behinderte

Leitsatz (Autor)

Für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ist ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13691&pos=9&anz=31

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13694&pos=6&anz=31

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-7&nr=13695&pos=5&anz=31

2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

2. 1 Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.10.2014 – L 6 AS 422/12 – Die Revision wird zugelassen.

Der Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt die Berücksichtigung von Tilgungsraten nicht von vornherein aus, somit kämen auch die gesamten Finanzierungskosten inklusive Tilgungsleistung für ein Eigenheim als Unterkunftskosten nach dem SGB II in Betracht.

Jobcenter muss Tilgungsraten für das vom Hilfebedürftigem selbstbewohnte angemessene Wohnhaus “ Zuschussweise “ im Ausnahmefall übernehmen, denn allein die Feststellung einer konkreten und unvermeidbaren Bedarfslage eröffnet eine ausnahmsweise Tilgungsverpflichtung des Jobcenters (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 – B 4 AS 14/11 R ).

Leitsätze (Autor)
1. Eine darlehensweise Erbringung von Unterkunftskosten sehe das Gesetz nicht vor.

2. Die Finanzierung war im Zeitraum des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen. Dabei ist nicht in isolierter Betrachtung auf den jeweiligen noch laufenden Kreditvertrag abzustellen, sondern auf das Verhältnis zwischen Kaufpreis bzw. Gesamtkreditsumme und Restschuld.

3. Als maßgeblicher Gesichtspunkt der letztlich im Wege der Abwägung zu beantwortenden Frage, wann eine Finanzierung weitgehend abgeschlossen ist, ist in Beziehung zu setzen, ob die Vermögensbildung weitgehend abgeschlossen ist und hinter dem Erhalt des Wohnraums der Aspekt der zweckwidrigen Vermögensmehrung zurücktritt. Hierfür kommt es auf das Verhältnis von Kaufpreis und Restschuld (Tilgung) und als Hilfskriterium auf die Dauer der Stellung als selbst nutzender Eigentümer an. Weiterhin müssen auch Umstände berücksichtigt werden, nach denen von vornherein feststeht, dass die Vermögensmehrung wegen absoluter Geringfügigkeit oder begrenzter Leistungsdauer von zu vernachlässigender Bedeutung ist. Insbesondere der Aspekt einer Rentennähe kann hier in den Abwägungsprozess einfließen.

Quelle:  http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174454&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.12.2014 – L 7 AS 528/14 B ER

Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

Rumänische Antragsteller sind vom ALG II ausgeschlossen.

Leitsätze (Autor)
Dieser Leistungsausschluss ist auch nicht wegen Verstoßes gegen europarechtliche Vorschriften für die Antragsteller nicht anwendbar. Vielmehr ist der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit europäischem Recht vereinbar. Der Senat gibt seine gegenteilige Rechtsprechung (Beschluss vom 14. Juli 2011, L 7 AS 107/11 B ER; Beschluss vom 18. Dezember 2012, L 7 AS 624/12 B ER; Urteil vom 20. September 2013, L 7 AS 474/13) auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2014 (Rechtssache C-333/13, Dano) auf.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174450&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Anwendung: ebenso SG Frankfurt, Beschluss vom 04.1.2014 – S 32 AS 1815/14 ER; ähnlich LSG NRW, Beschl. v. 01.12.2014 – L 2 AS 1146/14 B ER.

2. 3 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2014 – L 11 AS 654/14 – Die Revision wird zugelassen.

Bei der Aufhebung von Sanktionen sind gemäß § 31a Abs 3 SGB II erbrachte Gutscheine als Leistung an Erfüllung statt zu berücksichtigen.

Leitsatz (Juris)
Bei der Aufhebung von Sanktionen sind gemäß § 31a Abs 3 SGB II erbrachte Gutscheine als Leistung an Erfüllung statt zu berücksichtigen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174396&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

2. 4 Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.11.2014 – L 7 BK 4/14

Schonvermögen für Wohnzwecke behinderter Menschen – § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II

Leitsätze (Juris)
1. Die Renovierung einer Heizungsanlage kann eine Erhaltungsmaßnahme für Wohnzwecke behinderter Menschen nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II sein und Schonvermögen begründen.

2. Die dafür notwendige subjektive Zweckbestimmung für das Vermögen ist nicht nachgewiesen, wenn erst nach Ablauf des strittigen Zeitraums Angebote von Handwerkern eingeholt werden.

3. Verbesserungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, wenn sie sich auf Maßnahmen von angemessenem Standard beziehen; eine Luft-Wärmepumpe fällt nicht darunter.

4. Die Installation einer Photovoltaikanlage ist schon keine Erhaltungsmaßnahme für Wohnraum nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 SGB II.

Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=20.11.2014&Aktenzeichen=L%207%20BK%204/14

2. 5 Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.12.2014 – L 2 AS 1285/14 B ER

Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.

Leitsatz (Autor)
Die Integration des Antragstellers in der Regelschule sei bislang gelungen, so dass der vom Jobcenter wohl präferierte Wechsel in eine Schule zur Lernförderung gerade nicht angezeigt sei. Soweit das Jobcenter befürchte, der Antragsteller werde nach einem „nur“ mit Nachhilfeleistungen erworbenen Schulabschluss bei einer Berufsausbildung auf steuerfinanzierte Leistungen angewiesen sein, sei diese Gefahr ohne Schulabschluss für den Antragsteller wohl ungleich höher.

Pressemitteilung Sächsisches LSG: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/879.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2014-01-01&enddate=2014-12-31

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

3. 1 Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 18.12.2014 – S 19 AS 1756/14

Die Schutzfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von in der Regel längstens sechs Monaten beginnt grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Erfordernisses von Kostensenkungsmaßnahmen.

Leitsätze (Juris)
1. Die Schutzfrist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ist grundsätzlich an keine bestimmte Wohnung gebunden.

2. Zieht ein Leistungsempfänger innerhalb der regelmäßig sechsmonatigen Schutzfrist des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II von einer abstrakt unangemessenen Wohnung in eine andere Wohnung um, die ebenfalls abstrakt unangemessen ist, so ist der Leistungsträger nur dann zu einer Absenkung auf die abstrakt angemessenen Unterkunftskosten berechtigt, wenn der Leistungsempfänger durch den Abschluss des neuen Mietvertrages gegen eine wirksame Kostensenkungsobliegenheit verstoßen hat.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174451&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

3. 2 SG Karlsruhe Urteil vom 16.10.2014, S 13 AS 735/14

Grundsicherung für Arbeitssuchende-Vermögensberücksichtigung- minderjähriges Kind als Inhaber eines Sparbuchs-Großmutter als Verfügungsberechtigte-keine Anrechnung diesem Sparkonto zufließender Kapitalerträge als Einkommen des Minderjährigen

Leitsätze (Juris)

1. Die Hilfebedürftigkeit eines minderjährigen Leistungsempfängers nach dem SGB II entfällt nicht durch die Inhaberschaft eines Sparkontos, wenn dieses von seiner Großmutter mit der Bedingung angelegt worden ist, dass er erst ab seinem 25. Lebensjahr über das Guthaben verfügen soll, und die Großmutter das Sparbuch niemals aus der Hand gegeben hat.

2. Auf dieses Sparkonto zufließende Kapitalerträge sind nicht als Einkommen des minderjährigen Leistungsberechtigten anzurechnen.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174449&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: ebenso SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014 – S 22 AS 341/12

4. Anmerkung von Prof. Dr. Uwe Berlit zu LSG München 11. Senat, Urteil vom 14.05.2014 – L 11 AS 621/ 13: Zweckbestimmtheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Leitsätze:

Bei einer rechtswidrigen Festlegung eines Leistungsverwendungszwecks in einem Bewilligungsbescheid ist ein Widerruf der Leistungsbewilligung wegen einer Zweckverfehlung nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X nicht möglich.

Tatsächliche Aufwendungen i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II liegen bereits dann vor, wenn der Leistungsberechtigte einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist. Eine vom Leistungsberechtigten gegenüber seinem Vermieter erklärte, aber offensichtlich unwirksame Mietminderung lässt den Bedarf für Unterkunft nicht entfallen.

Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/xmh/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000013914&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

5. SG Konstanz Urteil vom 26.11.2014 – S 11 U 1929/14

Gesetzliche Unfallversicherung – Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 SGB 7 – Meldepflichtiger gem § 309 Abs 1 S 1 SGB 3 – Aufforderung der Agentur für Arbeit – Bewerbung – Vorstellungsgespräch – potentieller Arbeitgeber – schriftliche Rückmeldung

Leitsätze (Juris)
Fordert die Agentur für Arbeit einen Arbeitslosen auf, sich mit einem potentiellen Arbeitsgeber schriftlich oder per Email in Verbindung zu setzen, besteht Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII auch bei einem unmittelbar darauf folgenden Vorstellungsgespräch.

Quelle: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Konstanz&Datum=26.11.2014&Aktenzeichen=S%2011%20U%201929/14

6. Sozialrichter Borchert über Hartz-IV-Gesetze –  „Ja, es stimmt: Ich bin zornig“

Abrechnung mit dem Sozialstaat – der streitbare Sozialrichter Jürgen Borchert, den manche als „soziales Gewissen Deutschlands“ bezeichnen, geht in den Ruhestand. Im SZ-Gespräch kritisiert er die Hartz-IV-Gesetze und erklärt, warum der Rückgang der Arbeitslosenzahlen nichts bringe. Für 2030 prognostiziert Borchert gar eine sozialpolitische Katastrophe.

weiterlesen: http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialrichter-borchert-ueber-hartz-iv-gesetze-ja-es-stimmt-ich-bin-zornig-1.2281368

7. 10 Jahre Hartz IV – Die Weihnachtskarte, ein dickes Danke und eine Warenkorb-Studie zu den Regelsätzen

Unlängst versandte die Bundesagentur für Arbeit an Parteien, Fraktionen und Abgeordnete eine Weihnachtskarte mit der Aufschrift „10 Jahre Hartz IV“. Darauf zu lesen waren die Lorbeeren, die Sahnestückchen, ja das Fruchtfleisch, aus dem Hartz IV aus der Sicht seiner Macher zu bestehen scheint.

Weiter: http://www.nachdenkseiten.de/?p=24412

8. Kosten der Unterkunft (KdU) – Aktuelle Mietobergrenzen für SGB II- und SGB XII-Empfänger im Hochsauerlandkreis (HSK ).

Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) übersandte das Jobcenter in der Kreisverwaltung der SBL mit Schreiben vom 20.11.2014 die Richtwerttabelle mit den neuen Mietobergrenzen im HSK. Die Liste mit der Bezeichnung *Richtwerttabelle * abstrakt angemessene Bruttokaltmiete“ (also Kaltmiete mit allen Nebenkosten außer Heizung) gilt laut Jobcenter ab dem 01.01.2015. Hier die Angaben, die nach Städten/Gemeinden differieren: http://www.dorfinfo.de/kosten-der-unterkunft-kdu-aktuelle-mietobergrenzen-fuer-sgb-ii-und-sgb-xii-empfaenger-im-hsk/1071820

Lasst uns gehen mit frischem Mute in das neue Jahr hinein! Alt soll unsre Lieb und Treue, neu soll unsre Hoffnung sein.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle „Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de