1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 29.04.2015 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
1. 1 BSG, Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 31/14 R
Jobcenter muss endgültigen Leistungsbescheid erlassen
Leitsatz ( Autor )
Wenn das Jobcenter vorläufig Leistungen nach dem SGB II bewilligt, muss es nach Klärung der Einkommenslage einen endgültigen Leistungsbescheid erlassen. Das Jobcenter kann die vorläufige Leistungsbewilligung nicht zurücknehmen oder aufheben.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&nr=13967&pos=10&anz=75
2. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
2. 1 Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.05.2015 – L 6 AS 133/14 – Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 29/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Eingliederungsvereinbarung – unzureichende Festlegung der Leistungen für Bewerbungskosten
Zum Prüfungsmaßstab und zur Prüftiefe der Sanktionierung der Verletzung einer durch eine Eingliederungsvereinbarung auferlegten Bewerbungspflicht.
Eingliederungsvereinbarung muss Zusage zu Bewerbungskostenübernahme beinhalten, wenn das Jobcenter Bewerbungsbemühungen fordert.
Leitsatz ( Autor )
1. Wird in der Eingliederungsvereinbarung die Pflicht zu Bewerbungsbemühungen individuell durch eine festgelegte Anzahl nachzuweisender Bewerbungen bestimmt, so muss die Eingliederungsvereinbarung auch eine entsprechende Konkretisierung zur Kostenerstattung enthalten.
2. Offen bleiben kann nach alledem, ob die Bedenken hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Sanktionensystems durchgreifen (dazu Beschluss des SG Gotha vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14; vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. September 2014 – L 6 AS 74/14 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179764&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso LSG Hessen, Urt. v. 13.05.2015 – L 6 AS 132/14 – Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 26/15 R
2. 2 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2015 – L 12 AS 1180/15 B ER – rechtskräftig
Italienische Staatsangehörige haben weder Anspruch auf SGB II noch auf SGB XII Leistungen – Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Glaubhaftmachung von Bemühungen zur Arbeitsuche als Leistungsvoraussetzung
Leitsatz ( Autor )
Der Leistungsausschluss des § 7 Absatz ein S. 2 Nr. 2 SGB II ist auch auf EU-Bürger anwendbar, die sich ohne materielles Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten. Der Senat verbleibt insoweit bei seiner Auffassung, die er insbesondere im Beschluss vom 28.04.2015, L 12 AS 727/15 B ER dargelegt hat. Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des LSG NRW an (vergleiche z.B. Beschlüsse vom 03.12.2014, L 2 AS 1623/14 B ER, 09.04.2015, L 2 AS 2247/14 B ER und vom 16.04.2015, L 2 AS 2299/14B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179753&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: anderer Auffassung LSG NRW, Urteil zum Az. L7 AS 1161/14 – Wer früher schon in Deutschland gearbeitet hatte, hat Anrecht auf Leistungen
Hartz IV – Richter stärken die Stellung von Zuwanderern Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/politik/hartz-iv-richter-staerken-die-stellung-von-zuwanderern-id11034165.html
Anmerkung: a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2015 – L 28 AS 354/15 B ER – Italienischer Antragsteller hat Anspruch auf vorläufige ALG II- Leistungen ( Abschlag Regelbedarf 20% ) im Rahmen der Folgenabwägung.
2. 3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.08.2015 – L 19 AS 1265/15 B ER, L 19 AS 1266/15 B – rechtskräftig
Wohnungsloser Bulgarischer Antragsteller hat Anspruch auf den Regelsatz für alleinstehende Erwachsene nach § 20 Abs. 2 SGB II – Folgenabwägung – Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche – Nichtanwendung bei Nichtvorliegen eines materiellen Aufenthaltsrechts – Erfordernis der Erreichbarkeit für den Leistungsanspruch eines Wohnungslosen
Leitsatz ( Autor )
1. Aus § 36 S. 4 SGB II folgt, dass auch bei Geltendmachung der Anforderungen der § 7 Abs. 4a SGB II Wohnungslose Arbeitslosengeld II beziehen können sollen (BT-Drucks. 16/14120, S. 27 zu Nr. 31).
2. Es handelt sich beim Antragsteller um einen Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht, der sich aber – wegen der fehlenden Verlustfeststellung nach §§ 2 Abs. 7, 5 Abs. 4, 6 FreizügG/EU -(formell) rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhält.
3. Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile des Senats vom 01.06.2015 – L 19 AS 1923/14 -, vom 05.05.2014 – L 19 AS 430/13 (Revision anhängig B 14 AS 33/14 R) und vom 10.10.2013 – L 19 AS 129/13 (Revision anhängig B 4 AS 64/13 R); Beschluss vom 20.03.2015 – L 19 AS 116/15 B ER m.w.N.) ist auf diesen Personenkreis der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht anwendbar ( a. A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2015 – L 1 AS 2338/15 B ER -; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 – L 2 AS 14/15 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179752&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.07.2015 – L 10 AS 193/15 B ER – rechtskräftig
Mietschuldenübernahme – Wohnungslosigkeit – Regelungsanordnung – Ermessen – Verpflichtung zur Neubescheidung
Leitsatz ( Autor )
Die Ermessensausübung des Jobcenters leidet an wesentlichen Abwägungsmängeln, das JC war zur Neubescheidung zu verpflichten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179600&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
2. 5 LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2015- L 9 AS 1583/14 ER
Grundsicherung für Arbeitssuchende – Verweisung auf vorrangige Leistungen – Eingliederungsvereinbarung
Leitsatz ( Juris )
Zur Anordnung der aufschiebenden Leistung einer Klage gegen die Aufforderung des Jobcenters, eine geminderte Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178985&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
S. a. Beitrag von RA Kay Füßlein, Berlin: Unübersichtliche Rechtslage ? Keine Schnellschüsse des JobCenters! Weiterlesen: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=733
2. 6 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.03.2015 – L 7 AS 1031/13
Sozialgeld – getrennt lebende Eltern – wechselnder Aufenthalt des Kindes – Anspruch auf Sozialgeld jeweils nur anteilig für die Aufenthaltstage in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft
Leitsatz ( Juris )
Für die Tage, an denen sich ein Kind in der (temporären) Bedarfsgemeinschaft mit dem umgangsberechtigten Elternteil aufhält, mindert sich sein Anspruch auf Sozialgeld in der (Haupt-) Bedarfsgemeinschaft anteilig.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150011574&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Anmerkung: ebenso Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2015 – S 127 AS 10024/15 ER, n. v.
3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
3. 1 Sozialgericht Aachen, Urteil vom 01.07.2015 – S 14 AS 15/15 – rechtskräftig
Grundsicherung für Arbeitssuchende – Bedarfsgemeinschaft – Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ( hier bejahend ) – Vermutungsregelung
Leitsätze ( Autor )
1. Auch die besondere Enge des Zusammenlebens ohne Trennung der Wohn- und Schlafbereiche spricht für das Vorliegen einer über die bloße Wohngemeinschaft hinausgehende Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. Hess LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 – L 9 AS 103/13 B ER ).
2. Die nicht für den Partner getragenen Gesundheitskosten und Schulden liegen außerhalb des Begriffsinhaltes der Haushaltsführung. Ihre Übernahme für den Partner ist ebenso wenig wie die Tilgung von Schulden des anderen oder eine gegenseitige rechtliche oder tatsächliche Befugnis über dessen Einkommen oder Vermögen zu verfügen ein notwendiger Bestandteil einer „eheähnlichen“ gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung, wenngleich umgekehrt ein starkes Indiz.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179757&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
3. 2 Sozialgericht Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013 – S 37 AS 1787/12
Zur Berücksichtigung von Reparatur- bzw. Mietwagenkosten bei der Höhe des anzurechnenden Einkommens.
Leitsätze ( Autor )
Zur Berücksichtigung von Reparatur- bzw. Mietwagenkosten bei der Höhe des anzurechnenden Einkommens ( hier verneinend).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177560&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
4. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
4. 1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2015 – L 23 SO 268/12
Angemessenheit von Beiträgen zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung – § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII – Basistarif zumutbar – kein Anspruch für die Vergangenheit – Selbstbeschaffung
Grundsätzlich angemessen im Sinne des § 32 Abs 5 SGB 12 sind Aufwendungen in Höhe des sogenannten Basistarifs, welcher hinsichtlich des Leistungsniveaus dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und nur in dieser Höhe mit dem existenzsichernden Charakter der Sozialhilfeleistungen in Einklang steht.
Leitsatz ( Autor )
1. Angemessen im Sinne des § 32 Abs. 5 SGB XII sind Beiträge, die für Verträge im Standardtarif (Basistarif) zu leisten sind. Im Anwendungsbereich des SGB XII ist der nach § 12 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen-Versicherungsaufsichtsges etz – VAG – ergebende Beitragssatz als angemessen zu bewerten.
2. Bei andauernder Bedarfslage kann zwar eine tatsächliche Bedarfsdeckung in der Vergangenheit durch Selbstbeschaffung aus den pauschaliert gewährten Leistungen ohne weitere Nachweise unterstellt werden. Dies gilt aber nur für Leistungen, die nicht nur die Höhe des mit ihnen zu deckenden Bedarfs typisierend pauschalieren (wie die Regelbedarfsleistungen nach § 20 SGB II oder Leistungen der Regelbedarfe nach § 27a SGB XII), nicht jedoch für etwaige Mehrbedarfe nach § 30 Abs. 5 SGB XII oder solche Sonderbedarfe nach § 32 Abs. 5 SGB XII.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179684&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
5. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe (SGB XII)
5. 1 SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 – S 1 SO 1225/15 – nicht rechtskräftig
Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft allein durch Aufnahme eines Partners in ein Pflegeheim und bloßer Weigerung des anderen Partners, die ungedeckten Heimkosten aus seinem Vermögen zu begleichen – Die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage rechtlich nicht zulässig.
Leitsätze ( Autor )
1. Allein die (dauerhafte) Aufnahme eines Partners in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in ein Pflegeheim ist nicht ausreichend, eine Auflösung dieser Gemeinschaft im sozialhilferechtlichen Sinne zu begründen. Hinzukommen müsse vielmehr der nach außen bekundete Wille eines der Partner, sich von dem anderen Partner zu lösen und die Gemeinschaft nicht länger fortsetzen zu wollen.
2. Auch die bloße Weigerung des in der bisher gemeinschaftlichen Wohnung verbleibenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die ungedeckten Heimkosten des anderen Partners aus seinem Vermögen zu bestreiten, führt für sich nicht zur Beendigung der eheähnlichen Gemeinschaft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179765&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
6. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Arbeitsförderung ( SGB III )
6. 1 Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2015 – L 3 AL 55/12 – Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 11 AL 4/15 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs – Urlaubsabgeltung – Grenzgänger – Auszahlung dänischen Feriengeldes nach Beendigung der Beschäftigung in Dänemark – Vergleichbarkeit
Leitsatz ( Autor )
Das in Dänemark angesparte Feriengeld ist als Urlaubsabgeltung im Sinne von § 143 Abs. 2 SGB III zu qualifizieren.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179743&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
7. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Arbeitsförderung ( SGB III )
7. 1 SG Landshut, Urteil vom 28.07.2015, S 13 AL 141/14
Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit
Leitsätze ( Juris )
Das SGB III unterscheidet zwischen einem Beschäftigungsverhältnis im versicherungsrechtlichen Sinne und einem Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne. Aus dem Wortlaut des § 138 Abs. 3 SGB III geht eindeutig hervor, dass ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne auch dann ausscheidet – und somit kein Anspruch auf Alg besteht – wenn eine familiäre Mithilfe für 15 Stunden und mehr pro Woche ausgeübt wird. Nicht nur die Ausübung eines Beschäftigungsverhältnisses im versicherungsrechtlichen Sinne über der 15-Stunden-Grenze, sondern auch eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, für die keine Sozialversicherungsabgaben zu erbringen sind, schließt eine Verfügbarkeit somit aus, wenn sie für 15 Stunden oder mehr ausgeübt wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179754&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
8. Rechtsmittel gegen die Kostensenkungsaufforderung? – Beitrag von Roland Rosenow, Freiberuflicher Dozent für Sozialrecht, Sozialrecht in Freiburg
27.8.2015: Rechtsmittel gegen die Kostensenkungsaufforderung?
Die Angemessenheit von Unterkunftskosten ist eines der am meisten umstrittenen Themen im Grundsicherungsrecht des SGB II und des SGB XII. Nun hat das BSG im Verfahren B 4 AS 27/15 B erstmals die Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist. Erstinstanzlich war sowohl Anfechtungsklage gegen die Kostensenkungsaufforderung, als auch Feststellungsklage erhoben worden. Beide Klagen wurden verbunden und von der ersten und der zweiten Instanz zurückgewiesen. Im Revisionsverfahren, das unter dem Aktenzeichen B 4 AS 36/15 R anhängig ist, wird es jetzt um die Frage gehen, ob die Kostensenkungsaufforderung entgegen der verbreiteten Auffassung als Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) zu werten ist (dann wären Widerspruch und Klage möglich), oder ob auf die Kostensenkungsaufforderung hin die Klage auf Feststellung, dass eine Kostensenkungsobliegenheit nicht besteht, zulässig ist (§ 55 SGG). Wenn beide Fragen verneint werden, wird zu klären sein, ob und ggf. wie das mit der verfassungsrechtlichen Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar wäre.
Quelle: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/ (Aktuelles)
9. Ende Familienversicherung – Eigene Versicherung für ALG II-Bezieher ab 1.1.2016
Die Familienversicherung für Arbeitslosengeld II-Bezieher endet zum 31.12.2015. Der bisherige Vorrang dieser Familienversicherung entfällt. Sie müssen eigenständiges Mitglied einer Krankenkasse werden.
Durch eine Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz werden ab dem 1.1.2016 grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt nur dann ausnahmsweise nicht, wenn sie vorher privat kranken- und pflegeversichert waren. In diesem Fall erfolgt wiederum eine Zuordnung in das System der privaten Krankenversicherung.
Ziel der Änderung
weiterlesen: http://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/eigene-versicherung-fuer-alg-ii-bezieher-ab-112016_240_316718.html
10. LSG Nordrhein-Westfalen: Genossenschaftsanteile als «Mietkaution» gem. § 22 Abs. 6 SGB II
SGB II §§ 22, 42a
Bei dem vom Hilfebedürftigen als Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrags zu erbringenden Genossenschaftsanteilen handelt es sich nicht um eine „Mietkaution“ i.S.d. § 551 BGB. Auf einen Genossenschaftsanteil, der vom Hilfebedürftigen als Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft zu übernehmen ist, ist § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB II analog anwendbar.
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2015 – L 7 AS 1451/14
Anmerkung von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann, Plagemann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frankfurt am Main
Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 17/2015 vom 21.8.2015
Quelle: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/UrteilsanmerkungFDSozVR17
Rechtstipp: a. A. LSG Schleswig- Holstein, Beschluss v. 24.02.2014 – L 3 AS 27/14 B ER, L 3 AS 27/14 B ER PKH u. L 3 AS 57/14 B PKH – Genossenschaftsanteile stellen Wohnungsbeschaffungskosten dar, die nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II als Darlehen von dem abgebenden Leistungsträger zu gewähren sind.
11. Streit um Grundbesitz – Anwalt erhebt schwere Vorwürfe gegen Jobcenter
Wer in Vorpommern ein Haus hat, der sollte besser nicht den Job verlieren. Sonst drohen die Jobcenter des Landkreises mit einem Zwangsverkauf, bevor Sozialleistungen greifen. Ein Anwalt behauptet nun: Die Behörden handeln bewusst rechtswidrig.
Quelle: http://www.nordkurier.de/anklam/anwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-jobcenter-2517012108.html
12. Hohe Anforderungen an Urteile wegen Hartz IV-Betrugs, ein Beitrag von RA Mathias Klose
Eine Verurteilung wegen Hartz-IV-Betrugs erfordert einen hohen Begründungsaufwand. Insbesondere muss im Strafurteil in nachvollziehbarer Weise angegeben werden, ob und inwieweit Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. Dazu genügt es z.B. nicht bloße Rückforderungssummen des Jobcenters anzugeben, vielmehr ist dies im Urteil unter Zugrundelegung der maßgebenden SGB II-Vorschriften zu ermitteln.
Das OLG Nürnberg führt hierzu in einem aktuellen Beschluss aus:http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/08/hohe-anforderungen-urteile-wegen-hartz.html
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle „Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de