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ZULETZT VON UNS ERSTRITTENE ENTSCHEIDUNGEN

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27th Dez 2013

Amtsgerichts Göttingen vom 17.12.2013 – 28 C 107/13

Das Amtsgericht Göttingen hat am 17.12.2013 entschieden, dass ein unterlassener Hinweis auf die bestehende Preselection-Voreinstellung am überlassenen Telefonanschluss eine Nebenflichtverletzung darstellt und einen Schadensersatzanspruch des Kunden nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auslöst. weiterlesen

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