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Verwatlungsgericht Oldneburg zur Zustellungspraxis des BAMF in den Asylverfahren

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11th Nov 2013

Beschluss Verwaltungsgericht Oldenburg 3 B 6437/13 vom 06.11.2013 Die Verletzung der Zustellungsregelung des § 34a AsylVfG kann nicht gem. § 8 VwZG geheilt werden, wenn der Ablehungsbescheid und Abschiebungsanordnung nur an den Prozess- oder Verfahrensbevoll- mächtigten zugestellt wird und der Inhalt des Bescheides mit dem Asylbewerber nur fernmüdlich erläutert werden kann. Mangels wirksamer Zustellung ist zwar der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, die Kosten des Verfahrens trägt jedoch das Bundesamt.

Damit dürfte der rechtswidrigen Zustellungspraxis des Bundesamtes endgültig eine wirksame Grenze gesetzt worden sein. Beschluss Verwaltungsgericht Oldenburg 3 B 6437/13 vom 06.11.2013

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