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Der Arbeitgeber kann den einmal bewilligten Urlaub allenfalls in Notfällen widerrufen. Ein personeller Engpass reicht hierfür nicht aus.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden, der einmal vom Arbeitgeber bewilligte Urlaub kann allenfalls im Notfall widerrufen werden. In dem vom LAG entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin neben drei weiteren Teilzeitkräften als Verkäuferin in Vollzeitbeschäftigung in einem Bekleidungsgeschäft tätig. Am … more

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