Sozialgerichtliches Verfahren – Untätigkeitklage – Widerspruchseinlegung per Fax-Übertragung – „OK“-Vermerk des Sendeberichts als Zugangsnachweis – Rechtsstaatsprinzip | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

30th Dez 2012

Die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 20.10.2009 – B 5 R 84/09 B ), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 19.06.2008 – 8 U 80/07 ) und des Oberlandesgerichts Karlruhe (Urteil vom 30.09.2008 – 12 U 65/08 ) , wonach die Vorlage des nicht manipulierten Sendeprotokolls mit "OK"-Vermerk den Schluss auf den Zugang des per Telefax übermittelten Dokuments zulässt, genügt in besonderer Weise den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips.
Denn die aus technischen Gegebenheiten herrührenden Risiken der Übermittlung per Fax dürfen nicht auf den Nutzer abgewälzt werden, wenn dieser das seinerseits Erforderliche für eine ordnungsgemäße Nutzung dieser Zugangseinrichtung getan hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2000 – 1 BvR 1363/99 ).


SG Berlin 204. Kammer S 204 AS 22071/11

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