Einlegung einer Berufung in Strafsachen auch mittels SMS an ein Faxgerät möglich | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

13th Jan 2013

So hat das OLG Brandenburg in dem Beschluss vom 10.12.2012 – 1Ws 218/12 entschieden. Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Schriftformerfordernis , selbst bei fristgebundenen Rechtsbehelfen, gewahrt sei, wenn aus dem Schriftsatz zweifelsfrei oder zumindest hinreichend erkennbar ist, von wem die Erklärung stamme und was ihr Inhalt sei. Beide Voraussetzungen seien bei einem mittels einer SMS übermittelten Fax gegeben; sowohl der Inhalt der Erklärung als auch der Urheber der Erklärung könnten zuverlässig einem SMS-Fax entnommen werden, sodass die sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung der Berufung als unzulässig, begründet war.

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