Einlegung einer Berufung in Strafsachen auch mittels SMS an ein Faxgerät möglich
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : Strafrecht | No Comments
13th Jan 2013
So hat das OLG Brandenburg in dem Beschluss vom 10.12.2012 – 1Ws 218/12 entschieden. Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Schriftformerfordernis , selbst bei fristgebundenen Rechtsbehelfen, gewahrt sei, wenn aus dem Schriftsatz zweifelsfrei oder zumindest hinreichend erkennbar ist, von wem die Erklärung stamme und was ihr Inhalt sei. Beide Voraussetzungen seien bei einem mittels einer SMS übermittelten Fax gegeben; sowohl der Inhalt der Erklärung als auch der Urheber der Erklärung könnten zuverlässig einem SMS-Fax entnommen werden, sodass die sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung der Berufung als unzulässig, begründet war.