BGH zum Streitwert in Urheberrechtssachen
By : Rechtsanwalt Stanley König | Category : Abmahnung, Zivilrecht | No Comments
8th Feb 2013
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 – I ZR 107/12
Der BGH bleibt seiner Linie treu und entscheidet, dass die Nebenforderung, wie die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, bei der Berechnung des Streitwerts unberücksichtigt bleiben, soweit die Hauptforderung, von der sie abhängen, noch verfahrensgegenständlich ist:
[…] Der übrige Anteil der zuerkannten Rechtsverfolgungskosten bleibt als Nebenforderung unberücksichtigt, weil diese Kosten sich auf die Durchsetzung des mit dem vorliegenden Verfahren geltend gemachten Zahlungsanspruchs beziehen und daher in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dieser Hauptforderung stehen […]