Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Asylsache erfolgreich oder: Wer A sagt, muss auch B sagen | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

26th Jul 2017

Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Asylantrag meines Mandanten als offensichtlich unbegründet durch das BAMF abgewiesen wurde.

Der Antragsteller leidet an einer seltenen Erkrankung, Mukoviszidose. Diese Tatsache hat das BAMF nicht davon abgehalten zu behaupten, dass die Versorgung des Antragstellers in seinem Heimatland gewährleistet sei. Obgleich in einem ähnlich gelagerten Fall das BAMF selbst davon ausgegangen ist, dass die Behandlungsmöglichkeiten dieser Erkrankung in dem betroffenen Land nicht gegeben seien. Auf diesen Widerspruch hat das Verwaltungsgericht Göttingen in seinem Beschluss höflich hingewiesen.

2 B 506/17 Verwaltungsgericht Göttingen

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