Anspruch der Mutter auf Schadensersatz bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz? | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

27th Aug 2015

Das Oberlandesgericht Dresden musste sich mit der Frage beschäftigen, ob Eltern Anspruch auf Schadensersatz für Verdienstausfall haben, wenn ihre Kinder mit der Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindestageseinrichtung (Kita) erhalten haben.

Kinder von drei Müttern haben keinen Kita-Platz bekommen, so dass ihre Mütter sie betreuen mussten, so dass Verdienstausfälle erlitten. Sie begehrten darauf von der Stadt Leipzig den Ersatz des erlittenen Schadens.

Ihre Klage hat das OLG Dresden abgewiesen. Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, den Kindern einen Betreuungsplatz zu verschaffen und hat dadurch ihre Amtspflicht verletzt (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die klagenden Mütter seien aber nicht geschützte Dritte im Sinne dieser Vorschrift, so die Richter. Nur die Kinder selbst haben den Anspruch auf den Platz in einer Kindertagesstätte, die Mütter werden von dem Schutzbereich des § 24 Abs. 2 SGB VIII nicht einbezogen. Zu ersetzen wären nur Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung zustünden. Mittelbare Schäden der Eltern, wie der Verdienstausfall, seien hier nicht inbegriffen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden Nr. 8/2015 v. 26.08.2015, 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15

Comments are closed.