Das OLG Düsseldorf begrenzt bei Filesharingabmahnungen die Höhe des Streitwerts für ein Lied auf 2.500,00 EUR | Rechtsanwalt König in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht Rechtsanwalt in Göttingen für Strafrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Ausländerrecht

20th Feb 2013

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 – Az. I-20 W 68/11

Der Streitwert in einem Rechtsstreit bestimmt die Höhe der Rechtsanwaltskosten, wie viele wissen. Kanzleien, die Filesharer abmahnen, setzen deshalb den Streitwert besonders hoch. Leider halten sich die Gerichte dann an der Höhe des Streitwerts. Die Abgemahnten gehen gegen die Höhe des Streitwerts wiederum vor und versuchen, diesen herabzusetzen. Das OLG Düsseldorf hat in einem Filesharing-Verfahren den Streitwert für ein Lied auf 2.500,00 EUR festgesetzt und folgte damit dem OLG Frankfurt a. M.

Das Landgericht Düsseldorf setzte mit seinem Beschluss vom 14.10.2010 den Streitwert für das erstinstanzliche Verfügungsverfahren auf 20.000 EUR fest, die Antragsgegner (abgemahnte Eheleute) gingen dagegen vor und begehrten eine Herabsetzung auf 1.600,99 EUR.

Die Ansicht der Antragsteller, dass die so hoch angesetzte Höhe des Streitwerts der Abschreckung diene, lehnte das OLG ab: "Der Gebührenstreitwert dient nämlich nur der Bestimmung im Einzellfall angemessener Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren." Der Gebührenstreitwert darf die Zivilrechtsstreitigkeiten nicht verteuern, um eine abschreckende Wirkung auf andere zu haben.

Das OLG Düsseldorf hält die Streitwertsetzung des OLG Frankfurt a. M für einen geeigneten Ausgangspunkt, dabei sollen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls beachtet werden. Wie schon das OLG Frankfurt hat auch das OLG Düsseldorf den Streitwert auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Dabei verneinte das OLG Düsseldorf auch die Erhöhung des Streitwerts wegen Miturheberschaft. Gleiches gilt für die Anzahl der Anschlussinhaber.

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